Saatkrähe - der Taubenschreck

Der Taubenschreck - die natürliche Taubenabwehr

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Verantwortlich für diese Seiten i. S. d. § 6 TDG / § 6 MDStV:

                  Meyers Mühle KG
              Geschäftsführer:
              Hans-Harald Meyer und Rainer-Lorenz Meyer
              Tel.: 040-52 86 11 00
              Handelsregister Norderstedt HRB 1636
              St.-Nr. 11 28 62 56 09
              ID-Nr.: DE 134 37 50 55
              Gerichtsstand: Amtsgericht Norderstedt
              info@meyers-muehle.de

      1.
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Meyer’s Mühle KG aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2.
Meyer’s Mühle KG wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
3.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Meyer’s Mühle KG die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an Meyer’s Mühle KG trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei Meyer’s Mühle in Norderstedt/Hamburg.
4.
Rechnungen von Meyer’s Mühle KG sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist Meyer’s Mühle KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, dass Meyer’s Mühle KG höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma Meyer’s Mühle KG nachweist, ohne dass es der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch Meyer’s Mühle KG beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird Meyer’s Mühle KG Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Wenn der Fehler trotz mehrfacher Versuche nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von Meyer’s Mühle KG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
6.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Meyer’s Mühle KG aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von Meyer’s Mühle KG. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Meyer’s Mühle KG gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, Meyer’s Mühle KG alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
8.
Meyer’s Mühle KG ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
9.
Laut Fernabsatzgesetz sind wir ab dem 1. Juli 2000 verpflichtet, Ihnen eine 14-tägiges Rücktrittsrecht einzuräumen. Sie können deshalb Artikel ungeöffnet in der Originalverpackung innerhalb dieser Frist an uns zurücksenden. Sie erhalten dann den Kaufpreis erstattet.

10.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Norderstedt bei Hamburg

Norderstedt, den 30.06.2001

Weitergehende Informationen zum Fernabsatzgesetz finden Sie unter http://www.fernabsatzgesetz.de



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Stand: 10. Juli 2009