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Verantwortlich
für diese Seiten i. S. d. § 6 TDG / § 6 MDStV:
Meyers Mühle KG
Geschäftsführer:
Hans-Harald Meyer und Rainer-Lorenz Meyer
Tel.: 040-52 86 11 00
Handelsregister Norderstedt HRB
1636
St.-Nr. 11 28 62 56 09
ID-Nr.:
DE 134 37 50 55
Gerichtsstand: Amtsgericht Norderstedt
info@meyers-muehle.de
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1.
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Meyer’s Mühle KG
aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere
Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende
und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung
von sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des
Schriftformerfordernisses.
2.
Meyer’s Mühle KG wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene
Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen
überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis
zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist
ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt
sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann
der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom
Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der
Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt
sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises
und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere
nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren
Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung
- sind ausgeschlossen.
3.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem
Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat.
Dies gilt auch dann, wenn Meyer’s Mühle KG die Transportkosten übernommen
hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar
gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen
Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an Meyer’s Mühle KG
trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum
Eintreffen der Ware bei Meyer’s Mühle in Norderstedt/Hamburg.
4.
Rechnungen von Meyer’s Mühle KG sind sofort fällig und ohne jeden Abzug
zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist Meyer’s Mühle KG
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, dass Meyer’s Mühle KG
höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma
Meyer’s Mühle KG nachweist, ohne dass es der vorherigen Mahnung bedarf.
Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu
Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder
gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und
Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach
Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist
durch Meyer’s Mühle KG beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei
berechtigten Beanstandungen wird Meyer’s Mühle KG Fehlmengen nachliefern
und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware
umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass
einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite
Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung
oder Minderung zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf
Nachbesserung beschränkt. Wenn der Fehler trotz mehrfacher Versuche nicht
beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche
unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung nach seiner
Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Im übrigen sind weitergehende
Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen
Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung
zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen
Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung,
positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den
Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden,
der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von
Meyer’s Mühle KG oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften
bleibt Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
6.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Meyer’s Mühle KG aufgrund
des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von Meyer’s Mühle KG.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die
Meyer’s Mühle KG gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand,
z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich
erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum
Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt,
solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen
Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der
Kunde ist verpflichtet, Meyer’s Mühle KG alle im Rahmen einer
Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen
Auskünfte zu erteilen.
8.
Meyer’s Mühle KG ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern
und zu verarbeiten. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
9.
Laut Fernabsatzgesetz sind wir ab dem 1. Juli 2000 verpflichtet, Ihnen
eine 14-tägiges Rücktrittsrecht einzuräumen. Sie können deshalb Artikel
ungeöffnet in der Originalverpackung innerhalb dieser Frist an uns
zurücksenden. Sie erhalten dann den Kaufpreis erstattet.
10.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe
kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist
Norderstedt bei Hamburg
Norderstedt, den 30.06.2001
Weitergehende Informationen zum Fernabsatzgesetz finden Sie unter
http://www.fernabsatzgesetz.de
Hinweis: Mit einem Urteil des
Landgerichtes Hamburg wurde entschieden, dass man durch die Ausbringung
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Absicht der Klausel/Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen
Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem
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