Saatkrähe - der Taubenschreck

Der Taubenschreck - die natürliche Taubenabwehr

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Taubenplage:


Wenn eine Taubenkolonie immer wieder den heimischen Balkon bevölkert, kann das unter Umständen eine Mietminderung rechtfertigen. Und zwar dann, wenn die Nutzung des Balkons durch Taubendreck, wegen der drohenden Gesundheitsgefährdung, stark eingeschränkt ist. Das hat das Landgericht Freiburg entschieden.

Quelle: Deutscher Mieterbund Dortmund;
Landgericht Freiburg, Az. 3S 386/96 WM 98,212

 

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Stand: 10. Juli 2009