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Taubenplage:
Wenn eine Taubenkolonie immer wieder den heimischen Balkon bevölkert,
kann das unter Umständen eine Mietminderung rechtfertigen. Und zwar
dann, wenn die Nutzung des Balkons durch Taubendreck, wegen der
drohenden Gesundheitsgefährdung, stark eingeschränkt ist. Das hat das
Landgericht Freiburg entschieden.
Quelle:
Deutscher Mieterbund Dortmund;
Landgericht Freiburg, Az. 3S 386/96 WM 98,212
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